Die Nachqualifikation von 100 Stunden wertet die bereits erworbenen
200 Praxisanleiterstunden auf.
Für Personen, die am 31. Dezember 2019 über die Qualifikation zur Praxisanleitung
nach § 2 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
den Beruf der Altenpfleger / in in der am 31. Dezember 2019 geltenden
Fassung seit dem Jahr 2002 oder § 2 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
für die Berufe in der Krankenpflege seit dem Jahr 2004 verfügen.
Diese Fortbildung richtet sich an alle, die vor den genannten Jahren ihre
Qualifikation erworben haben und die Ergänzungen des Pflegeberufe
Gesetzes in ihrer Praxisanleitung anwenden.
Praxisanleiter der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege,
Heilerziehungspflege, Rettungsdienst mit erworbener
Qualifikation vor den jeweiligen Jahren s.o.
Kursstart: 26.05. 2021
Kursende: 20.08. 2021
Tanja A. Goeke
M. Sc. Public Health
Sebastian Flüter
M.A. Lehrer für Pflege und Gesundheit
Fabian Leopold
M.A. Lehrer für Pflege und Gesundheit
820,00 Euro