Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten unterstützen Pflegefachpersonen bei der Erfüllung pflegerischer Aufgaben und führen Anordnungen der Pflegefachperson fachgerecht und unter entsprechender Aufsicht durch. Sie können in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten. Mögliche Bereiche sind Krankenhäuser, Wohneinrichtungen für alte und pflegebedürftige Menschen oder die ambulante Pflege.
Als eigenständig ausführbare Tätigkeiten definiert sind:
• Pflege und Begleitung von Menschen aller Altersstufen in stabilen Pflegesituationen, auf der Grundlage der Pflegeplanung von Pflegefachpersonen
• Unterstützung bei der Biografie und Pflegeplanung und Dokumentation
• Grundversorgung auf der Grundlage der Pflegefachperson einschließlich dem Erkennen und Einbezug von Ressourcen
• Individuelle Pflege und Unterstützung bei der eigenständigen Lebensführung unter Einbezug von nahestehenden Bezugspersonen
• Beobachtung der Gesundheit und Erhebung und Weitergabe von medizinischen Messwerten
• Erkennen von Gefährdungssituationen und Einleitung erforderlicher Sofortmaßnahmen
• Intra- und interdisziplinäres Handeln
• Kommunikation und Beziehungsgestaltung
Als unter Anleitung und Aufsicht von Pflegefachpersonen ausführbare Tätigkeiten definiert sind:
• Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Rehabilitation
• Pflege und Begleitung von Menschen aller Altersstufen in komplexen Pflegesituationen
• Physikalische Maßnahmen
• Mitwirken bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge ärztlich veranlasster diagnostischer und therapeutischer Tätigkeiten
1 Jahr (700h Theorie/ 950h Praxis); 8 Unterrichtseinheiten täglich (1 UE= 45 min.)
1.) Hauptschulssabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung
Bewerber*innen ohne Schulabschluss können nach Genehmigung durch die zuständige Behörde zugelassen werden, wenn eine positive Eignungsprognose der Schule vorliegt.
2.) gesundheitliche Eignung für den Beruf
3.) einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
jährlich, jeweils zum 01. Juni und 01. Dezember
1.064,69 €
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